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Verifizierter Guide

Mietkaution: Regeln & Grenzen

Das Gesetz begrenzt die Mietkaution und erlaubt Ratenzahlung. Nutze das für deinen Cashflow.

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Schritt-fuer-Schritt Plan

  1. 1

    Prüfen, ob die Kaution maximal 3× der Kaltmiete (ohne Nebenkosten) beträgt — alles darüber ist gesetzlich unwirksam.

  2. 2

    Am Übergabetag ein schriftliches Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen und von beiden Seiten unterschreiben lassen.

  3. 3

    Alle Zahlungsbelege aufbewahren; nach dem Auszug die Kautionsrückgabe schriftlich einfordern, falls sie nach 6 Monaten ausbleibt.

Wichtiger Kontext

Die Kaution darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen.
Mieter dürfen in drei gleichen Monatsraten zahlen.

Kosten

Bis zu drei Monatskaltmieten, je nach Vertrag.

Lokale Hinweise

Bundesweit einheitlich geregelt.

Detaillierte Erklaerung

Die gesetzliche Grenze für die Kaution

Nach §551 BGB darf ein Vermieter maximal drei Monatskaltmieten als Kaution verlangen. Kaltmiete ist die Grundmiete ohne Betriebskosten (Nebenkosten) — Heizung, Verwaltung, Müll und Gebäudeversicherung zählen nicht dazu.

Beispiel: Steht im Vertrag Kaltmiete 900 Euro und Nebenkosten 200 Euro (Warmmiete 1.100 Euro), beträgt die maximale Kaution 2.700 Euro (3 × 900 Euro). Jede Forderung darüber ist rechtlich unwirksam — diese Vertragsklausel hat keine Bindungswirkung, auch wenn sie unterschrieben wurde.

Viele Inserate nennen Warmmiete-Beträge. Immer die Kaltmiete aus dem Vertrag entnehmen und die Obergrenze darauf berechnen.


Das Recht auf Ratenzahlung

Nach §551 BGB hat jeder Mieter das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen, unabhängig vom Vertragstext. Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die zweite einen Monat später, die dritte im darauf folgenden Monat.

Eine Vertragsklausel, die die vollständige Vorauszahlung verlangt, kann freiwillig vereinbart werden — wenn das Ratenzahlungsrecht aber eingefordert wird, kann der Vermieter die Sofortzahlungsklausel nicht durchsetzen. Sie ist von Gesetzes wegen nichtig.

In der Praxis: In angespannten Wohnungsmärkten zahlen viele Mieter freiwillig vorab, um ihre Bewerbung zu stärken. Das Ratenzahlungsrecht trotzdem kennen und nutzen, wenn der Cashflow beim Einzug ein Problem ist.


Wie der Vermieter die Kaution anlegen muss

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem gesonderten, verzinsten Sparkonto anzulegen, das klar von seinem eigenen Vermögen getrennt ist (§551 Abs. 3 BGB). Das schützt die Kaution bei Vermieter-Insolvenz — ein Gläubiger des Vermieters kann keine rechtmäßig angelegte Kaution pfänden.

Das Recht auf eine schriftliche Bestätigung des Kontos besteht. Die aufgelaufenen Zinsen stehen beim Rückerhalt dem Mieter zu.

In der Praxis halten sich viele Vermieter nicht strikt daran und legen die Kaution auf einem Normalkonto an. Zahlungsnachweis trotzdem sorgfältig aufbewahren — Banküberweisung ist der Hauptbeweis.


Alternativen zur Barkaution

Wenn beim Einzug wenig Liquidität vorhanden ist, kommt eine Mietkautionsbürgschaft in Frage: Eine Bank oder Versicherung bürgt gegenüber dem Vermieter für den Kautionsbetrag, statt dass Bargeld fließt. Dafür wird eine Jahresprämie fällig — typischerweise 3–5 % der Kautionssumme.

Beispiel: Bei einer Kaution von 2.700 Euro beträgt die Jahresprämie rund 80–135 Euro. Über eine dreijährige Mietdauer kostet das 240–405 Euro — weniger als eine Monats-Kaltmiete.

Anbieter: Kautionsfrei, Deutsche Kautionskasse, verschiedene Banken und Versicherungen. Nicht alle Vermieter akzeptieren Bürgschaften — vor dem Abschluss bestätigen lassen.


Das Übergabeprotokoll: der wichtigste Schutz

Beim oder vor dem Einzug ein schriftliches Übergabeprotokoll anfertigen, das jeden bestehenden Schaden dokumentiert — Kratzer, Flecken, Wandschäden, defekte Geräte, Fenster, Böden. Alles fotografieren. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll.

Ohne ein unterschriebenes Übergabeprotokoll ist es fast unmöglich zu beweisen, dass ein Schaden vor dem Einzug bereits vorhanden war. Der Vermieter kann beim Auszug Schäden in Rechnung stellen, die schon vorher da waren.

Das Protokoll muss enthalten:

  • Datum der Übergabe
  • Zählerstände (Strom, Gas, Wasser)
  • Zustand von Wänden, Böden, Fenstern, Türen und Einrichtung
  • Beschreibung aller bestehenden Mängel
  • Unterschriften beider Parteien

Kopie sicher aufbewahren — zusammen mit Mietvertrag und Zahlungsbelegen.


Kaution zurückbekommen

Nach dem Auszug hat der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit, die Kaution zurückzugeben oder Abzüge schriftlich zu begründen. Manche Vermieter warten auf die abschließende Nebenkostenabrechnung — das ist zulässig und kann Verzögerungen bis zu 12 Monaten in Einzelfällen erklären.

Zulässige Abzüge:

  • Ausstehende Miete
  • Offene Nebenkosten
  • Schäden über normalen Verschleiß hinaus (mit Kostenbelegen)

Nicht zulässig:

  • Normaler Verschleiß (verblasste Farbe, kleine Nagellöcher für Bilder, leichte Bodenkratzer)
  • Kosmetisches Streichen, wenn mehrere Jahre bewohnt wurden (Gerichte halten Farbverschleiß bei Mietdauer ab 5 Jahren für normal)
  • Reparaturen, über die während der Mietzeit nicht informiert wurde

Bei Abzügen: aufgelistete schriftliche Begründung mit Belegen verlangen. Wenn der Vermieter die Rückgabe ohne Begründung verweigert, eine Mahnung mit 14-tägiger Frist schicken. Bei Nichtreagieren: Mieterverein oder Mahnbescheid.


Kurzübersicht

PositionRegel
Maximale Kaution3 Monatskaltmieten (§551 BGB)
Ratenzahlungsrecht3 gleiche Monatsraten — gesetzlich
RückgabefristBis zu 6 Monate nach Auszug
ZinsenStehen dem Mieter zu
Wichtigstes DokumentUnterschriebenes Übergabeprotokoll
Alternative zur BarkautionMietkautionsbürgschaft

Risikopruefung

!Die komplette Kaution vor Einzug zahlen, obwohl Ratenzahlung möglich ist.
!Keine Zahlungsnachweise sichern.

Offizielle Quellen

Wir prüfen diesen Guide regelmäßig und aktualisieren ihn bei offiziellen Änderungen.

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