IdNr vs. Steuernummer: zwei verschiedene Nummern
Die meisten Zuzügler begegnen beiden Begriffen und gehen davon aus, dass es sich um dasselbe handelt. Das ist falsch.
Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr oder Steuer-ID) ist eine 11-stellige, dauerhafte Nummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben wird. Sie ändert sich nicht bei Umzug, Namensänderung oder Arbeitgeberwechsel. Sie gilt ein Leben lang.
Die Steuernummer ist eine andere Nummer, die das zuständige Finanzamt vergibt und für Steuererklärungen genutzt wird. Sie kann sich ändern, wenn man in einen anderen Steuerbereich umzieht. Arbeitgeber fragen manchmal nach beiden — die Lohnabrechnung läuft aber immer über die IdNr.
Wenn in einem beruflichen oder Bankkontext von "Steuer-ID" gesprochen wird, ist fast immer die IdNr gemeint. Dieser Guide behandelt die IdNr.
Wie sie ankommt
Die Steuer-ID kommt automatisch nach der Anmeldung beim Bürgeramt. Das BZSt verarbeitet die Meldedaten und schickt einen Brief an die gemeldete Adresse. Es gibt kein Online-Portal, keine E-Mail, keine App — sie kommt ausschließlich per Post.
Typische Lieferzeit: 2 bis 4 Wochen nach der Anmeldung, in Stoßzeiten auch bis zu 6 Wochen. Der Brief ist ein schlichter weißer Umschlag vom BZSt — nicht wegwerfen, weil er wie Werbung aussieht.
Wichtige Regel: Briefkasten in den Wochen nach der Anmeldung regelmäßig leeren. Der Brief ist nicht nachverfolgbar und wird nicht automatisch nochmal geschickt, wenn er verloren geht. Den Brief aufbewahren.
Was tun, wenn sie nicht ankommt
Wenn 6 Wochen nach der Anmeldung kein Brief angekommen ist, direkt beim BZSt anfragen:
Online-Anfrage: BZSt-Website aufrufen, Bereich "Steuerliche Identifikationsnummer" → "Anforderung der IdNr". Benötigt werden Name, Geburtsdatum und aktuelle Meldeadresse. Das BZSt schickt die Nummer erneut per Post — nochmals 2 bis 3 Wochen einplanen.
Briefanfrage: Brief an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn) mit vollständigem Namen, Geburtsdatum, Meldeadresse und dem Wunsch nach der IdNr schreiben. Eine Kopie der Anmeldebestätigung beilegen, das beschleunigt die Bearbeitung.
Lücke in der Lohnabrechnung: Wenn der Arbeitgeber die Nummer für die Abrechnung braucht, bevor sie ankommt, HR fragen, ob eine vorläufige Bearbeitung unter einer provisorischen Lohnsteuerklasse möglich ist. Die meisten Lohnsysteme erlauben ein 3-monatiges Überbrückungsfenster.
Wo die Steuer-ID tatsächlich gebraucht wird
Die IdNr wird in einem klar definierten Kontext benötigt:
- Lohnabrechnung beim Arbeitgeber — der Arbeitgeber trägt die IdNr in das Lohnsystem ein, um Steuerklasse und Abzüge elektronisch vom Finanzamt abzurufen
- ELSTER-Registrierung — für die Anlage eines Kontos im offiziellen Steuerportal erforderlich
- Anmeldung bei der Krankenkasse — GKV-Krankenkassen registrieren Mitglieder mit der IdNr für die Beitragsverwaltung
- Steuererklärung — muss korrekt auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen
- Kindergeld-Antrag — die Familienkasse benötigt die IdNr jedes Elternteils und jedes Kindes
- Manche Kontoeröffnungen — nicht immer, aber manche Banken fragen im Setup nach ihr
Wofür die Steuer-ID nicht gebraucht wird
- Anmeldung selbst — die Anmeldung geschieht zuerst; die IdNr kommt danach
- Alltägliche Transaktionen — kein Laden, kein Restaurant, kein Dienstleister braucht sie
- Standard-Identitätsnachweis — Personalausweis oder Reisepass übernimmt das
- Normale Mietbewerbungen — Vermieter fragen nach Einkommensnachweisen, nicht nach der IdNr
Sicherheit: wer sie legitimerweise bekommt
Die IdNr ist ein sensibles Identifikationsmerkmal. Wer sie zusammen mit Name und Geburtsdatum hat, kann sie potenziell für Steuerbetrug missbrauchen.
Berechtigte Stellen: Arbeitgeber (einmalig beim Onboarding), GKV-Krankenkasse (einmalig bei Anmeldung), Familienkasse, Finanzamt, ELSTER, und manchmal die Bank.
Wer sie nicht bekommen sollte: Stellenbewerbungen, unaufgeforderte Online-Formulare, E-Mails, die sich als Finanzamt oder BZSt ausgeben.
Wer eine E-Mail bekommt, die zur "Verifizierung der Steuer-ID" über einen Link auffordert: das ist Phishing. BZSt und Finanzamt kommunizieren per Post, nicht per E-Mail.
Nach dem Wegzug aus Deutschland
Die IdNr bleibt gültig, auch nach der Abmeldung aus Deutschland. Sie wird möglicherweise noch benötigt für:
- Eine abschließende deutsche Steuererklärung für das Wegzugsjahr
- Steuererstattungen von deutschen Arbeitgebern nach dem Wegzug
- Laufende Finanzamts-Korrespondenz
Die Nummer wird nicht deaktiviert. Zusammen mit Anmelde- und Abmeldebestätigung sicher aufbewahren.
Kurzübersicht
| Position | Detail |
|---|---|
| Länge | 11 Stellen |
| Ausgestellt von | BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) |
| Ankunft | 2–6 Wochen nach Anmeldung, per Post |
| Ändert sie sich? | Nie — dauerhaft gültig |
| Kosten | Kostenlos |
| Was tun bei Verlust | Über BZSt-Website oder per Post neu anfordern |