Warum September 2026 wichtig ist
Die Bundesregierung veröffentlichte ihre September-Übersicht am 28. August 2026. Die praktischsten Änderungen betreffen den Zugang zur Lohnsteuerhilfe, Umweltwerbung von Unternehmen und den Alkoholkonsum an Bahnhöfen der Deutschen Bahn.
1) Lohnsteuerhilfe bei Vermietung wird erweitert
Ab 1. September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder umfassender zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beraten. Die bisherigen jährlichen Einnahmegrenzen von 18.000 Euro bei Einzelveranlagung und 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung entfallen.
- Der erlaubte Beratungsumfang wird erweitert; nicht jeder Vermieter erfüllt dadurch automatisch alle Mitgliedschaftsvoraussetzungen und nicht jeder komplexe Steuerfall ist abgedeckt.
- Vom Verein schriftlich bestätigen lassen, dass die gesamte Einkommensstruktur in seinen gesetzlichen Beratungsumfang fällt.
- Bei Unternehmensstrukturen, Gewerbeeinkünften oder anderen nicht erfassten Themen weiterhin einen Steuerberater nutzen.
2) Strengere Umweltwerbung ab 27. September
Ab 27. September 2026 müssen Unternehmen pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ belegen können. Laut Bundesregierung dürfen allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne die erforderliche Grundlage nicht mehr verwendet werden. Nachhaltigkeitssiegel müssen staatlich sein oder einem festgelegten Zertifizierungssystem folgen.
Zusätzlich werden zwei EU-weite Hinweise eingeführt: ein Gewährleistungshinweis zum mindestens zweijährigen Reparatur- oder Ersatzanspruch und ein eigenes Label für zusätzliche Haltbarkeitsgarantien von Herstellern.
Praxisregel: Unternehmen sollten Verpackungen, Produktseiten, Anzeigen und Ladenschilder vor dem 27. September prüfen. Verbraucher sollten die neuen Labels als konkrete Information verstehen, nicht als Beweis, dass ein gesamtes Produkt keine Umweltwirkung hat.
3) Alkoholverbot an DB-Bahnhöfen kommt stufenweise
Die Deutsche Bahn startet ein stufenweises Alkoholkonsumverbot an ihren rund 5.400 Bahnhöfen. Ab 1. September gilt es zunächst am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig. Die Einführung an den übrigen Bahnhöfen ist laut Bundesregierung bis 15. Oktober 2026 geplant.
Das Verbot betrifft Bahnhofshallen und Bahnsteige. Der Konsum in gastronomischen Betrieben und das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleiben nach den angekündigten Regeln erlaubt.
Praxisregel: Während der Einführung lokale Beschilderung und aktuelle Bahnhofsregeln beachten. Eine verschlossene Flasche im Gepäck ist nicht dasselbe wie Alkoholkonsum auf dem Bahnsteig.
Aktions-Checkliste
- Vermieter mit Lohnsteuerhilfeverein sollten klären, ob der erweiterte Beratungsumfang ihre gesamte Steuersituation abdeckt.
- Unternehmen sollten pauschale Umweltangaben vor dem 27. September entfernen oder belastbar belegen.
- Bahnreisende sollten während der Einführung bis 15. Oktober die lokale Beschilderung beachten.
- Vor rechtlichen, steuerlichen oder Reiseentscheidungen aktuelle offizielle Dokumente oder Anbieterregeln prüfen.